I. Vergleich der Gesetzeslage vor und ab dem 1. Januar 2000
1. Was schrieb das Gesetz (§ 25 StAG) vor dem 1. Januar 2000 vor?
Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag … erfolgt, …
2. Was schreibt das Gesetz (§ 25 StAG) seit dem 1. Januar 2000 vor?
Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag … erfolgt, …
3. Was sind die wesentlichen Unterschiede?
Durch die Gesetzesänderung ist die sog. Inlandsklausel („…der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat…„) weggefallen.
4. Was besagte die Inlandsklausel?
Die Inlandsklausel besagt, dass diejenigen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben, die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn sie eine ausländische Staatsbürg